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DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Anmeldung

Unsere vier Fahrschulen in Grunbach, Geradstetten, Winterbach und Plüderhausen stehen Ihnen während der Büroöffnungszeiten zur ausführlichen Beratung und Anmeldung zur Verfügung. Bei der Anmeldung schließen Sie mit uns einen Ausbildungsvertrag ab. Minderjährige benötigen dazu die Unterschrift ihrer Eltern.

Führerscheinantrag
Den Antrag auf Fahrerlaubnis für die Behörden erhalten Sie bei uns in der Fahrschule. Gerne füllen wir diesen für Sie aus. Der Antrag muss anschließend bei dem für Sie zuständigen Rathaus abgegeben werden.

Folgende Unterlagen sind bei der Abgabe beizulegen:

  • Sehtest

  • Teilnahmebescheinigung über eine Unterweisung zu lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (DRK, Johanniter Unfallhilfe, Malteser, sam oder ASB)

  • biometrisches Passbild

Für die Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17 sind zusätzlich Formulare für die Begleitperson(en) mit einzureichen. BF17  Formulare

Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 30. Lebensjahr vollendet

  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B

  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Fahrerlaubnis dauert in der Regel ca. 6-10 Wochen. Danach erfolgt eine postalische Benachrichtigung durch das Landratsamt. Ab diesem Zeitpunkt können wir Sie dann zur Theorieprüfung anmelden. Um den behördlichen Weg zum Führerschein frei zu machen, empfehlen wir eine rasche Abgabe Ihrer Papiere.

Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber hat die Teilnahme am theoretischen Unterricht zur Pflicht gemacht. Wie oft Sie anwesend sein müssen richtet sich nach der Führerscheinklasse. Der Unterricht gliedert sich in 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 min) und in klassenspezifischen Zusatzstoff.Der Zusatzstoff umfasst:

Für die Klassen B, AM und L: 2 Doppelstunden
Für die Klassen A1, A2 und A: 4 Doppelstunden
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse B auf A) müsst ihr nur die Hälfte der Grundstofflektionen besuchen. Der Einstieg in die theoretische Ausbildung ist jederzeit möglich, da jedes Thema eine in sich abgeschlossene Unterrichtseinheit darstellt.

Praktische Ausbildung
Mit den Fahrstunden können Sie jederzeit anfangen. Es stehen Ihnen fünf Fahrlehrer zur Verfügung unterdenen Sie natürlich frei wählen dürfen. Die Fahrlehrer wechseln sich in der Regel beim Theorieunterricht ab, sodass Sie alle kennenlernen. Des Weiteren stehen Ihnen für die praktische Ausbildung neueste und modernste Schulungsfahrzeuge zur Verfügung. Im Zweiradbereich verfügen unsere Fahrzeuge natürlich alle über ABS. Wenn Sie terminlich stark festgelegt sind, empfehlen wir Ihnen die Fahrstunden frühzeitig mit dem Fahrlehrer zu vereinbaren. Eine Fahrstunde beträgt 45 Minuten und wird nach tatsächlich gefahrender Zeit abgerechnet. Die Anzahl der “normalen” Übungsstunden richtet sich nach Ihrem Fahrkönnen. Vorgeschrieben sind hingegen die Sonderfahrten. Davon müssen für die Klasse B, sowie für die Motorradklassen 12 Stück gefahren werden (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht). Bei der Klasse BE sind 5 Sonderfahrten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nacht) Pflicht.

Rabatt*
Wir wissen, dass der Führerschein eine große Investition ist. Deshalb bieten wir Ihnen folgende Preisnachlässe an: 
Geschwisterrabatt: Wenn bereits ein Familienmitglied bei uns den Führerschein gemacht hat, erhält das Geschwisterkind 10% auf den Grundbetrag.
Gruppenrabatt: Bei einer Gruppenanmeldung ab 3 Personen erhält jeder 10% auf den Grundbetrag. Eine Gruppenanmeldung ist nur möglich wenn alle Personen sich gemeinsam in einer unseren Fahrschule anmelden.

*Die einzelnen Angebote sind nicht miteinander kombinierbar. Die Angebote gelten für die Klassen AM, A1, A2, A, und B. Angebote gelten nur bei Erstanmeldung (nicht bei Fahrschulwechsel) und werden von der regulären Grundgebühr abgezogen.

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